Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA
die VDST-Mitgliederversammlung findet am Samstag, 20.11.2021, in Hannover statt. Inzwischen hat sich die Coronasituation in Niedersachsen geändert. Seit heute gilt eine neue Allgemeinverfügung der Region Hannover über Zutrittsbeschränkungen.
Für die VDST-Mitgliederversammlung bedeutet dies, dass wir die bekannte „2-G-Regel“ anwenden müssen.
An unserer Mitgliederversammlung können also nur geimpfte/genesene Personen teilnehmen, die einen gültigen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen gültigen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorlegen können. Mitzubringen ist also unbedingt entweder…
euer Impfnachweis als gedrucktes Zertifikat oder digital in einer der üblichen Apps, wie CovPass, oder… euer Genesenennachweis, der mindestens 28 Tage aber höchstens sechs Monate alt ist.Bitte bringt euren Nachweis unbedingt mit.
Einlass und Teilnahme sind nur bei Vorlage eures gültigen Nachweises am Tag der Veranstaltung möglich!
Bitte beachtet bei eurer gesamten Buchung, dass auch das Hotel die oben ausgeführte 2-G-Regel anwenden und euren Nachweis prüfen muss. Dies gilt auch für eure Begleitpersonen, selbst wenn diese nicht an der VDST-Mitgliederversammlung teilnehmen.
Bitte gebt uns Bescheid, sollte sich bei euren bisherigen Anmeldungen zur Mitgliederversammlung und zur Abendveranstaltung eine Änderung ergeben!
Bitte überprüft Eure bisherigen Anmeldung zur Mitgliederversammlung selbst und auch zur Abendveranstaltung und aktualisiert diese bitte bei Bedarf.
Wer sich noch nicht angemeldet hat, den bitten wir dies unter Beachtung der neuen Corona-Landesregeln noch nachzuholen!
Der Beitrag VDST-Mitgliederversammlung 2021: Neue Allgemeinverfügung der Region Hannover (2-G-Regel) erschien zuerst auf VDST.
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